Der Trugschluß des Ermittlers
Nach langem Verhör legt der Beschuldigte ein Geständnis ab. Dann ist es doch wahrscheinlicher als zuvor, daß er der Täter ist? Nicht unbedingt.
Ian Stewart
Spätere Generationen werden vielleicht das Gericht gar durch einen Computer ersetzen, dessen Expertensystem-Programm die Indizien bewertet und berechnet, mit welcher Sicherheit man den Beschuldigten zum Täter erklären kann. Bis dahin allerdings müssen sich die Juristen noch selbst mit Wahrscheinlichkeitstheorie herumschlagen.
Neue Bedeutung gewinnt dieses alte Problem unter anderem dadurch, daß zunehmend DNA-Profilanalysen als Beweismittel dienen. Diese molekularbiologische Technik ist noch relativ neu, und entsprechend umstritten ist, was genau man aus ihren Ergebnissen herleiten kann. Ein ähnlicher Streit hätte schon ausbrechen können, als der gewöhnliche Fingerabdruck zur Täteridentifikation eingeführt wurde, nur sind die Rechtsanwälte damals anscheinend nicht auf die Idee gekommen. Jedenfalls wird gegenwärtig ein solches Indiz nicht mehr mit Wahrscheinlichkeitsargumenten angefochten; zu etabliert ist die Überzeugung, aus der Übereinstimmung zweier Fingerabdrücke folge zwingend die Identität der Urheber. (Nicht zur Bekräftigung dieser Überzeugung, aber immerhin zum Finden von Übereinstimmungen haben modernste Bildverarbeitungsverfahren wesentliche Verbesserungen beigetragen; vergleiche Spektrum der Wis


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