Die Mathematik hält Einzug in die Gerichtssäle. Die Verwendung mathematisch interpretierbarer Begriffe ist zwar nicht neu: In Deutschland pflegt man schon seit langem einen Angeklagten zu verurteilen, wenn er "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" der Täter ist; und nach angelsächsischer Rechtstradition wird die Jury angewiesen, einen Schuldspruch zu fällen, wenn ihre Überzeugung "über jeden angemessenen Zweifel" (beyond a reasonable doubt) erhaben ist. Aber beide Kriterien sind zunächst qualitativ – es bleibt dem Gericht überlassen, welchen Zweifel es für angemessen beziehungsweise welche Wahrscheinlichkeit es für hinreichend nahe an der Sicherheit hält. Erst neuerdings versucht man immer häufiger, Aussagen dieser Art zu quantifizieren.

Spätere Generationen werden vielleicht das Gericht gar durch einen Computer ersetzen, dessen Expertensystem-Programm die Indizien bewertet und berechnet, mit welcher Sicherheit man den Beschuldigten zum Täter erklären kann. Bis dahin allerdings müssen sich die Juristen noch selbst mit Wahrscheinlichkeitstheorie herumschlagen.

Neue Bedeutung gewinnt dieses alte Problem unter anderem dadurch, daß zunehmend DNA-Profilanalysen als Beweismittel dienen. Diese molekularbiologische Technik ist noch relativ neu, und entsprechend umstritten ist, was genau man aus ihren Ergebnissen herleiten kann. Ein ähnlicher Streit hätte schon ausbrechen können, als der gewöhnliche Fingerabdruck zur Täteridentifikation eingeführt wurde, nur sind die Rechtsanwälte damals anscheinend nicht auf die Idee gekommen. Jedenfalls wird gegenwärtig ein solches Indiz nicht mehr mit Wahrscheinlichkeitsargumenten angefochten; zu etabliert ist die Überzeugung, aus der Übereinstimmung zweier Fingerabdrücke folge zwingend die Identität der Urheber. (Nicht zur Bekräftigung dieser Überzeugung, aber immerhin zum Finden von Übereinstimmungen haben modernste Bildverarbeitungsverfahren wesentliche Verbesserungen beigetragen; vergleiche Spektrum der Wis